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Ro 2023/08/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2023/08/0001
Ro 2023/08/0001Verwaltungsgerichtshof17.02.2023
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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