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Ra 2023/07/0092•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/07/0092
Ra 2023/07/0092Verwaltungsgerichtshof12.11.2024
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Rechtsträger der belangten Behörde Mittelbare Bundesverwaltung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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