Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/07/0092

Ra 2023/07/0092Verwaltungsgerichtshof12.11.2024

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Rechtsträger der belangten Behörde Mittelbare Bundesverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/07/0092

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023070092.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.