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Ra 2023/06/0078•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0078
Ra 2023/06/0078Verwaltungsgerichtshof10.07.2023
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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