Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0078

Ra 2023/06/0078Verwaltungsgerichtshof10.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0078

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023060078.L01

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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