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Ra 2023/06/0041•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/06/0041
Ra 2023/06/0041Verwaltungsgerichtshof27.07.2023
Baubewilligung BauRallg6 Planung Widmung BauRallg3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Stadtgemeinde Zell am See hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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