Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0263

Ra 2023/05/0263Verwaltungsgerichtshof25.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0263

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.2025
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023050263.L01

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben (zu gleichen Teilen) der Stadtgemeinde Klosterneuburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 276,60 und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.

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