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Ra 2023/05/0263•Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/05/0263
Ra 2023/05/0263Verwaltungsgerichtshof25.06.2025
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben (zu gleichen Teilen) der Stadtgemeinde Klosterneuburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 276,60 und der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 1.106,40, jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution, zu ersetzen.
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