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Fr 2023/03/0008•Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/03/0008
Fr 2023/03/0008Verwaltungsgerichtshof07.07.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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