Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/03/0008

Fr 2023/03/0008Verwaltungsgerichtshof07.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2023/03/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:FR2023030008.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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