Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0068

Ra 2023/02/0068Verwaltungsgerichtshof06.07.2023

Regest

Verfahrensbestimmungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/02/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023020068.L00

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der Mitbeteiligten gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 19. Mai 2022, VStV/922300279027/2022, als verspätet zurückgewiesen wird.

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