Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/01/0242

Ra 2023/01/0242Verwaltungsgerichtshof06.11.2024

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung Gesetzeskonforme Auslegung von Verordnungen Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen VwRallg3/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2023/01/0242

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023010242.L00

Spruch

I. Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es der Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 13. Jänner 2023 Folge gibt, dieses insoweit aufhebt und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 Z 1 VStG insoweit einstellt, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

II. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.