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Ra 2022/22/0019•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/22/0019
Ra 2022/22/0019Verwaltungsgerichtshof12.04.2022
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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