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Fr 2022/22/0018•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/22/0018
Fr 2022/22/0018Verwaltungsgerichtshof24.02.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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