Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/22/0001

Ra 2022/22/0001Verwaltungsgerichtshof12.04.2022

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Allgemein Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/22/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022220001.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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