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Ra 2022/21/0113•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/21/0113
Ra 2022/21/0113Verwaltungsgerichtshof10.11.2022
Besondere Rechtsgebiete Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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