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Fr 2022/21/0009•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/21/0009
Fr 2022/21/0009Verwaltungsgerichtshof26.07.2022
Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 1.586,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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