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Ra 2022/18/0266•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0266
Ra 2022/18/0266Verwaltungsgerichtshof02.02.2023
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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