Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0258

Ra 2022/18/0258Verwaltungsgerichtshof09.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022180258.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Ersatz von Aufwendungen findet nicht statt.

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