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Ra 2022/18/0250•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0250
Ra 2022/18/0250Verwaltungsgerichtshof10.11.2022
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird zurückgewiesen.
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