Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0234

Ra 2022/18/0234Verwaltungsgerichtshof23.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022180234.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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