Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0213

Ra 2022/18/0213Verwaltungsgerichtshof07.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022180213.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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