Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0123

Ra 2022/18/0123Verwaltungsgerichtshof31.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0123

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022180123.L02

Spruch

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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