Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0120

Ra 2022/18/0120Verwaltungsgerichtshof10.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/18/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022180120.L01

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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