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Fr 2022/18/0048•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/18/0048
Fr 2022/18/0048Verwaltungsgerichtshof06.02.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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