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Fr 2022/18/0021•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/18/0021
Fr 2022/18/0021Verwaltungsgerichtshof18.07.2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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