Ro 2022/18/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/18/0002
Ro 2022/18/0002Verwaltungsgerichtshof02.02.2023
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang (Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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