Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/18/0002

Ro 2022/18/0002Verwaltungsgerichtshof02.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/18/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022180002.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang (Nichtzuerkennung des Status des Asylberechtigten) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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