Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/18/0002

Fr 2022/18/0002Verwaltungsgerichtshof12.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/18/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:FR2022180002.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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