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Fr 2022/18/0002•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/18/0002
Fr 2022/18/0002Verwaltungsgerichtshof12.04.2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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