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Ra 2022/17/0132•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/17/0132
Ra 2022/17/0132Verwaltungsgerichtshof12.11.2024
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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