Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0074

Ra 2022/16/0074Verwaltungsgerichtshof31.08.2022

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0074

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022160074.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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