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Ra 2022/16/0074•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0074
Ra 2022/16/0074Verwaltungsgerichtshof31.08.2022
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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