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Ra 2022/16/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/16/0032
Ra 2022/16/0032Verwaltungsgerichtshof04.07.2022
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Stadtgemeinde Bad Aussee hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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