projekte
Fr 2022/16/0004•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/16/0004
Fr 2022/16/0004Verwaltungsgerichtshof24.11.2022
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von 793,20 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.