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Ro 2022/15/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/15/0026
Ro 2022/15/0026Verwaltungsgerichtshof23.11.2022
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
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