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Ra 2022/14/0294•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/14/0294
Ra 2022/14/0294Verwaltungsgerichtshof22.02.2023
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinem Spruchpunkt I. wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
II. den Beschluss gefasst:
Im Übrigen (Spruchpunkt II.) wird die Revision zurückgewiesen.
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