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Ra 2022/14/0247•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/14/0247
Ra 2022/14/0247Verwaltungsgerichtshof29.11.2022
Das den Erstrevisionswerber betreffende Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die übrigen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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