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Ra 2022/14/0111•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/14/0111
Ra 2022/14/0111Verwaltungsgerichtshof07.11.2022
Das Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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