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Ra 2022/14/0060•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/14/0060
Ra 2022/14/0060Verwaltungsgerichtshof02.02.2023
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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