Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/14/0043

Fr 2022/14/0043Verwaltungsgerichtshof29.11.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/14/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:FR2022140043.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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