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Fr 2022/14/0019•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/14/0019
Fr 2022/14/0019Verwaltungsgerichtshof20.07.2022
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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