Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0176

Ra 2022/12/0176Verwaltungsgerichtshof11.11.2024

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gutachten Ergänzung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0176

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022120176.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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