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Ra 2022/12/0170•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0170
Ra 2022/12/0170Verwaltungsgerichtshof04.11.2024
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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