Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0170

Ra 2022/12/0170Verwaltungsgerichtshof04.11.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0170

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022120170.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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