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Ra 2022/12/0107•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0107
Ra 2022/12/0107Verwaltungsgerichtshof09.11.2022
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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