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Fr 2022/12/0047•Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/12/0047
Fr 2022/12/0047Verwaltungsgerichtshof23.02.2023
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Oberösterreich hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 240 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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