Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/12/0047

Fr 2022/12/0047Verwaltungsgerichtshof23.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2022/12/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:FR2022120047.F00

Spruch

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Land Oberösterreich hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 240 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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