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Ra 2022/12/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/12/0034
Ra 2022/12/0034Verwaltungsgerichtshof03.11.2022
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Inhalt des Spruches Diverses Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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