Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/12/0011

Ro 2022/12/0011Verwaltungsgerichtshof04.11.2024

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verfahrensgrundsätze außerhalb des Anwendungsbereiches des AVG VwRallg10/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/12/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.11.2024
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022120011.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

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