Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0191

Ra 2022/11/0191Verwaltungsgerichtshof10.02.2023

Regest

Ermessen VwRallg8

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0191

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022110191.L00

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang betreffend die Abweisung der Beschwerde gegen die Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens, sowie sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung zu unterziehen und eine fachärztliche Stellungnahme beizubringen, aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin den Aufwand in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. den Beschluss

gefasst:

In ihrem übrigen Umfang wird die Revision zurückgewiesen.

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