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Ra 2022/11/0191•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0191
Ra 2022/11/0191Verwaltungsgerichtshof10.02.2023
Ermessen VwRallg8
I. zu Recht erkannt:
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang betreffend die Abweisung der Beschwerde gegen die Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens, sowie sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung zu unterziehen und eine fachärztliche Stellungnahme beizubringen, aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin den Aufwand in Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. den Beschluss
gefasst:
In ihrem übrigen Umfang wird die Revision zurückgewiesen.
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