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Ro 2022/11/0017•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/11/0017
Ro 2022/11/0017Verwaltungsgerichtshof04.11.2024
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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