Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/11/0011

Ro 2022/11/0011Verwaltungsgerichtshof23.02.2023

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/11/0011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022110011.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag des Revisionswerbers auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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