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Ro 2022/11/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/11/0010
Ro 2022/11/0010Verwaltungsgerichtshof12.07.2023
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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