Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/11/0010

Ro 2022/11/0010Verwaltungsgerichtshof12.07.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/11/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.07.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022110010.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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