Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0009

Ra 2022/11/0009Verwaltungsgerichtshof23.02.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/11/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2023
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022110009.L00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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