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Ro 2022/10/0020•Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/10/0020
Ro 2022/10/0020Verwaltungsgerichtshof29.07.2022
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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