Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/09/0046

Ra 2022/09/0046Verwaltungsgerichtshof08.07.2022

Regest

Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/09/0046

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.07.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022090046.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der zweitrevisionswerbenden Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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