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Ra 2022/09/0015•Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/09/0015
Ra 2022/09/0015Verwaltungsgerichtshof15.04.2022
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang von dessen Spruchpunkten III. und IV. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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