Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/09/0015

Ra 2022/09/0015Verwaltungsgerichtshof15.04.2022

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2022/09/0015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022090015.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang von dessen Spruchpunkten III. und IV. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von 1.346,40 Euro binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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