Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/09/0003

Ro 2022/09/0003Verwaltungsgerichtshof28.11.2022

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Spruch und Begründung Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2022/09/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022090003.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Die Revisionsbeantwortung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten wird zurückgewiesen.

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